VERWALTUNGSRECHT

Widerspruch. Klage. Eilverfahren.

In verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten werden wir vornehmlich mit unserer Beharrlichkeit für Sie punkten.

Denn in diesem Rechtsbereich dauern Gerichtsverfahren, auch wegen des oft vorgeschalteten Verwaltungsverfahrens (etwa bei Einlegung eines Widerspruchs) besonders lange. 

Wir wissen welche Gestaltungsmittel Ihnen zur Verfügung stehen und wie diese am besten einzusetzen sind, um Ihren Interessen gerecht zu werden. Wir haben die Erfahrung gemacht, dass anders als im Privatrecht nur selten die Gelegenheit und Bereitschaft besteht, mit Behörden eine befriedigende Einigung vertraglich auszuhandeln. Dies ist Folge eines oft falsch verstandenen Überordnungsdenkens gegenüber dem Bürger. Umso wichtiger ist es für Sie, dass wir Sie auf alle möglichen Rechtsbehelfe (Anfechtungsklage, Verpflichtungsklage, Feststellungklage, Unterlassungsklage) hinweisen und dass wir uns darüber hinaus insbesondere in den Eilverfahren (auf einstweilige Anordnung, auf Wiederherstellung aufschiebender Wirkung) gut auskennen. 

Denn häufig lässt sich auf diesem Weg auch die Hauptsache so weit voranbringen, dass der zögerlichen behördlichen Bearbeitung entgegengewirkt werden kann. 

Ihr Ziel ist so meist schneller erreichbar. Lassen Sie sich in keinem Fall von ablehnenden behördlichen Entscheidungen (zum Beispiel Zurückweisung von Anträgen wie etwa den auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis) abschrecken, sondern zögern Sie nicht, uns aufzusuchen, damit wir Ihnen mit unserer Erfahrung und Fachkunde helfen können.