EHE- & FAMILIENRECHT

Trennung. Scheidung. Unterhalt. Sorge.

Unter das Ehe- und Familienrecht fallen Streitigkeiten, die sich zwischen Ehepartnern, Lebensgefährten und weiteren Familienangehörigen untereinander abspielen. Des Weiteren zählen hier auch alle Streitigkeiten mit staatlichen Stellen bei Problemen rund um die elterliche Sorge dazu.

Im Ehe- und Familienrecht wird alles geregelt, was mit Familie, Ehe, Lebensgemeinschaft, Scheidung, Trennung, Unterhalt und/oder Sorgerecht der Kinder zu tun hat. Keine andere Materie im Bereich Recht trifft so viele Menschen. Allein in Deutschland wird praktisch jede dritte Ehe geschieden, was wiederum einschneidende und persönliche Konsequenzen für alle Beteiligten nach sich zieht.

Lässt man sich frühzeitig beraten, kann man sich am Ende viel Zeit, Ärger und auch Geld sparen. Unsere Kanzlei steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

Bereits vor einer Trennung sollte unbedingt ein Rechtsanwalt für Familien- und Scheidungsrecht aufgesucht werden. Dieser kann die betroffenen Parteien über alle Möglichkeiten und Risiken rund um die Scheidung beraten.

Es gibt eine Reihe von gesetzlichen Regelungen, die bei einer Trennung zwingend eingehalten werden müssen. Dazu gehört unter anderem das Trennungsjahr. Diese gesetzliche Regelung muss in jedem Fall eingehalten werden, bevor eine Ehe offiziell als geschieden erklärt werden kann. Mit dem Trennungsjahr will der Gesetzgeber verhindern, dass Paare sich im Streit oder in einer Krise vorzeitig trennen und im Nachhinein ihre vorschnell getroffene Entscheidung bereuen.

In Deutschland besteht bei einem Scheidungsverfahren Anwaltszwang. Dies bedeutet, dass sich die Parteien bei einer Scheidung von einem Rechtsanwalt beraten lassen müssen. Unabhängig davon ist eine frühzeitige Beratung sinnvoll, denn so können im Vorfeld bereits ein Teil der rechtlichen Probleme gelöst werden.

Wird man von einem Anwalt vertreten, können damit große finanzielle Einbußen in vielen Fällen verhindert werden. Scheidungen und Trennungen wirken sich immer massiv auf das Vermögen, das Einkommen und die Altersvorsorge aus. Ebenfalls nicht vergessen werden darf das Umgangs- und Sorgerecht für die Kinder.